Unser Ziel ist die Sicherheit der betagten Menschen, die Entlastung der pflegenden Angehörigen und der Schutz der Pflegekräfte. Das können wir dank der Zusammenarbeit mit unserer erfahrenen Partner Agentur in der Slowakei garantieren.
Als Non-Profit Organisation braucht der "Verein zuhause-betreut" keine Bewilligung. Da die Kunden und Pflegekräfte alle Vereinsmitglieder sind, ist ein geschlossener Kreis entstanden. Der Verein hat sich freiwillig dem NAV Hauswirtschaft unterstellt, in dem alle Anstellungsbedingungen geregelt sind. Bei einem Kurzaufenthalt unter drei Monaten braucht es eine amtliche Meldung (sogenanntes Meldeverfahren). Bei einem längeren Aufenthalt werden eine Arbeits- und eine Aufenthaltsbewilligung eingeholt.
Während ihres Aufenthalts in der Schweiz sind die Pflegekräfte beim "Verein zuhause-betreut" angestellt und in der Schweiz amtlich gemeldet. Der erste Monat gilt als Probezeit, die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage. Sie sind während ihrer Tätigkeit in der Schweiz obligatorisch sozialversichert, bezahlen Krankenkasse und Quellensteuer. Die Anstellung orientiert sich am nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) für die Hauswirtschaft.
Alle Beteiligten verpflichten sich zum gegenseitigen Persönlichkeitsschutz. Sie behandeln persönliche Informationen und Daten vertraulich und halten sich an die Schweigepflicht gegenüber Dritten. Fotos dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis und nur zur persönlichen Erinnerung gemacht werden.